Annahme in Kommission nur auf Terminvereinbarung/Voranmeldung möglich! Schriftlich an: info@boutiquetresor.ch

Vor der Lieferung bitte die Geschäftsbedingungen AGB beachten!

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Boutique Tresor – Premium Second Hand

Annahme für die Frühlings- und Sommersaison von März bis August, für die Herbst- und Wintersaison von September bis Februar.

  1. Die Boutique Tresor – Premium Second Hand nimmt folgende Artikel in Kommission: Damen- und Herrenkleider, Schuhe und Accessoires (Taschen, Gürtel, Sonnenbrillen, Schmuck, Hüte, Foulards). Warenannahme nur auf schriftliche Terminvereinbarung möglich: info(at)boutiquetresor.ch Keine Warenannahme während den Öffnungszeiten!
  2. Fast Fashion wie z.B. H&M, Mango, Zara, Graceland, New Yorker usw. werden nicht akzeptiert. Aus Platzgründen keine Sportbekleidung. Kleidung mit Katzen- und/oder Hundehaaren werden nicht angenommen, keine Fusel, keine Flecken, keine Beschädigungen wie Löcher, Risse, fehlende Knöpfe oder defekte Reissverschlüsse. Sämtliche Taschen und Innentaschen der Kleidung sind leer (ohne Taschentücher, Masken, Quittungen…), die Kleidung ist frisch gewaschen und gebügelt oder gereinigt.
  3. Schuhe nur in top Zustand (Fehlkäufe, höchstens 1x getragen), Sohle nicht abgelaufen, innen und aussen keine Flecken, selbstverständlich sauber geputzt inkl. Sohlen.
  4. Sonnenbrillen ohne Kratzer, mit Originaletui falls vorhanden. Handtaschen in top Zustand, Ecken nicht abgewetzt, keine Flecken, alle Fächer inkl. Innen- und Aussentaschen kontrolliert und geleert! Exklusive Designer Taschen (z.B. Louis Vuitton, Prada, Chanel, Céline, Hermès usw.) nur mit Zertifikat und/oder Originalrechnung.
  5. Die Auswahl der Kommissionsartikel liegt im Ermessen der Boutique Tresor. Es besteht keine Abnahmeverpflichtung. Ware kann ohne Begründung abgelehnt werden.
  6. Der Verkaufspreis wird von der Boutique Tresor festgelegt.
  7. Bei Nichtverkauf innerhalb von 2-3 Monaten kommen ausgewählte Artikel in den Ausverkauf (reduzierter roter Preis und/oder CHF 10 Ständer/Korb).
  8. Ausbezahlt werden 40% auf dem erfolgten Verkaufserlös. Ausnahme bei Designer/Luxusartikel: Tresor Verkaufserlös ab CHF 400 = 50% Kunde, ab CHF 700 = 60% Kunde und ab CHF 1000 = 70% Kunde
  9. Kommissionsauszahlungen erfolgen bis CHF 150 bar in der Boutique Tresor. Guthaben bis CHF 150, welche nicht bis Saisonende abgeholt werden, verfallen per 30. April und 30. Oktober zu Gunsten der Boutique Tresor
  10. Kommissionsguthaben über CHF 150 werden zweimal jährlich (Ende Mai und Ende Oktober) auf das Bank- oder Postkonto ausbezahlt. Die Abrechnung erfolgt per E-Mail.
  11. Das Nachfragen nach fälliger Kommission ist Sache des Kunden. Der Kontostand kann jederzeit per E-mail an info(at)boutiquetresor.ch angefragt werden.
  12. Sämtliche nicht verkauften Artikel werden Ende Saison dem Schweizerischen Roten Kreuz gespendet. Ausgewählte Stücke werden in den La Trouvaille Secondhand Geschäften vom SRK verkauft (kein Anspruch auf Kommissionsauszahlung).
  13. Ausnahme Retourware bei Designer-/Luxusartikel (ab einem Boutique Tresor Verkaufspreis von CHF 200). Diese Artikel können nach vereinbartem Abholtermin zurückgeholt werden. Nach Ablauf dieser Frist haben Sie keinen Anspruch mehr auf Rückgabe der Ware oder auf Entschädigung.

Werden Sie Kunde: Bitte dieses Kundenblatt (PDF, 119 KB) ausdrucken und ausgefüllt bei Ihrem nächsten Besuch mitbringen.